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Chinas RWA-Razzia: Dokument 42 zieht die Grenze zwischen konformer Finanzierung und verbotener Kryptowährung

· 12 Min. Lesezeit
Dora Noda
Software Engineer

Am 6. Februar 2026 ließen acht chinesische Regierungsbehörden eine regulatorische Bombe platzen, die Schockwellen durch die globale Blockchain-Branche sandte. Dokument 42, gemeinsam herausgegeben von der People's Bank of China, der China Securities Regulatory Commission und sechs weiteren Ministerien, formalisierte ein umfassendes Verbot der nicht autorisierten Tokenisierung von Real-World-Assets (RWA) und schuf gleichzeitig einen engen Compliance-Pfad für zugelassene Finanzinfrastruktur.

Die Richtlinie wiederholt nicht nur Chinas Kryptowährungsverbot – sie führt einen ausgeklügelten Rahmen der „kategorisierten Regulierung" ein, der staatlich sanktionierte Blockchain-Anwendungen von verbotenen Krypto-Aktivitäten trennt. Erstmals definierten chinesische Regulierer explizit die RWA-Tokenisierung, verboten offshore Yuan-gekoppelte Stablecoins und etablierten ein Meldesystem bei der CSRC für konforme Asset-Backed-Security-Token.

Dies ist keine weitere Krypto-Razzia. Es ist Pekings Blaupause zur Kontrolle, wie Blockchain-Technologie mit Chinas 18-Billionen-Dollar-Wirtschaft interagiert, während spekulative Kryptowährungen auf Abstand gehalten werden.

Dokument 42: Was die Acht-Behörden-Mitteilung tatsächlich sagt

Die Verordnung vom Februar 2026 stellt das umfassendste Blockchain-Politik-Update seit dem Verbot des Virtual-Currency-Minings 2021 dar. Die Richtlinie zielt auf drei spezifische Aktivitäten:

RWA-Tokenisierungsdefinition und -verbot: Erstmals definierte ein Ministerialdokument in China explizit die RWA-Tokenisierung als „die Nutzung von Kryptografie und Distributed-Ledger-Technologie zur Umwandlung von Eigentums- oder Ertragsrechten in token-ähnliche Zertifikate, die ausgegeben und gehandelt werden können." Ohne regulatorische Genehmigung und Nutzung spezifischer Finanzinfrastruktur sind solche Aktivitäten – zusammen mit damit verbundenen Vermittlungs- und IT-Dienstleistungen – auf dem chinesischen Festland verboten.

Verbot Yuan-gekoppelter Stablecoins: Keine Einrichtung oder Einzelperson, ob in- oder ausländisch, darf ohne Genehmigung der zuständigen Behörden im Ausland an den Renminbi gekoppelte Stablecoins ausgeben. Inländische Einrichtungen und die von ihnen kontrollierten ausländischen Einrichtungen sind ebenso davon ausgenommen, im Ausland virtuelle Währungen auszugeben.

Beschränkungen für Offshore-RWA-Dienstleistungen: Ausländischen Einrichtungen und Einzelpersonen ist es verboten, illegale RWA-Tokenisierungsdienstleistungen für inländische Gegenparteien anzubieten. Chinesische Einrichtungen, die inländische Vermögenswerte offshore tokenisieren wollen, müssen eine vorherige Zustimmung einholen und dies bei den zuständigen Behörden melden.

Die Mitteilung markiert eine bedeutende Entwicklung vom pauschalen Verbot zur differenzierten Kontrolle. Obwohl sie bekräftigt, dass Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen weiterhin „illegale Finanzaktivitäten" darstellen, führt Dokument 42 das Konzept der erlaubten RWA-Tokenisierung auf „spezifischer Finanzinfrastruktur" mit regulatorischer Genehmigung ein.

Das CSRC-Meldesystem: Chinas Compliance-Tor

Verborgen in der regulatorischen Sprache findet sich die bedeutendste Entwicklung: Die China Securities Regulatory Commission hat ein Melderegime für Asset-Backed-Security-Token eingerichtet. Dies ist kein vollständiges Genehmigungssystem – es ist ein Meldemechanismus, der „vorsichtige Offenheit" für regulierte Tokenisierung signalisiert.

Gemäß der Richtlinie müssen inländische Einrichtungen, die die zugrunde liegenden Vermögenswerte kontrollieren, vor der Offshore-Ausgabe bei der CSRC eine Meldung einreichen, einschließlich vollständiger Angebotsunterlagen und Details zu Asset- und Token-Strukturen. Die Meldung wird abgelehnt, wenn:

  • Die Vermögenswerte oder kontrollierenden Einrichtungen rechtlichen Verboten unterliegen
  • Bedenken hinsichtlich der nationalen Sicherheit bestehen
  • Ungelöste Eigentumsstreitigkeiten vorliegen
  • Laufende strafrechtliche oder schwerwiegende regulatorische Ermittlungen aktiv sind

Die Verwendung von „Meldung" (备案) statt „Genehmigung" (批准) ist bewusst gewählt. Melderegime in der chinesischen Regulierungspraxis erlauben in der Regel die Fortsetzung von Aktivitäten nach der Einreichung, es sei denn, sie werden ausdrücklich abgelehnt, was einen schnelleren Weg als vollständige Genehmigungsverfahren schafft. Dieser Rahmen positioniert die CSRC als Torwächter für legitime RWA-Tokenisierung bei gleichzeitiger Kontrolle über Auswahl und Struktur der Vermögenswerte.

Für Finanzinstitute, die Blockchain-basierte Asset-Verbriefung erkunden, stellt dieses Meldesystem den ersten formellen Compliance-Pfad dar. Der Haken: Es gilt nur für die Offshore-Tokenisierung von Festland-Vermögenswerten und erfordert, dass inländische Einrichtungen die Token-Ausgabe außerhalb Chinas durchführen, während die CSRC-Aufsicht über die zugrunde liegenden Sicherheiten bestehen bleibt.

Kategorisierte Regulierung: Trennung staatlicher Infrastruktur von Krypto

Die wichtigste Innovation von Dokument 42 ist die Einführung der „kategorisierten Regulierung" – eines zweistufigen Systems, das konforme Finanzinfrastruktur von verbotenen Krypto-Aktivitäten trennt.

Stufe 1: Erlaubte Finanzinfrastruktur

  • Asset-Backed-Security-Token, die über das CSRC-Meldesystem ausgegeben werden
  • Blockchain-Anwendungen auf staatlich genehmigten Plattformen (wahrscheinlich einschließlich BSN, dem Blockchain-based Service Network)
  • Infrastruktur des digitalen Yuan (e-CNY), der seit dem 1. Januar 2026 von M0- zu M1-Status übergegangen ist
  • mBridge-System für grenzüberschreitende CBDC-Abwicklung (China, Hongkong, VAE, Thailand, Saudi-Arabien)
  • Regulierte Tokenisierungspiloten wie Hongkongs Project EnsembleTX

Stufe 2: Verbotene Aktivitäten

  • Nicht autorisierte RWA-Tokenisierung auf öffentlichen Blockchains
  • An den Yuan gekoppelte Stablecoins ohne regulatorische Genehmigung
  • Handel mit virtuellen Währungen, Mining und Vermittlungsdienste
  • Offshore-RWA-Dienste für Festlandkunden ohne Meldung

Diese Zweiteilung spiegelt Chinas breitere Blockchain-Strategie wider: die Technologie annehmen, aber dezentralisierte Finanzen ablehnen. Die 2025 angekündigte Nationale Blockchain-Roadmap im Wert von 54,5 Milliarden Dollar verpflichtet sich zum Aufbau einer umfassenden Infrastruktur bis 2029, mit Fokus auf genehmigungsbasierte Unternehmensanwendungen in digitaler Finanzwirtschaft, grüner Energie und intelligenter Fertigung – nicht auf spekulativem Token-Handel.

Der kategorisierte Ansatz harmoniert auch mit Chinas Expansion des digitalen Yuan. Da der e-CNY 2026 von der M0- zur M1-Klassifizierung wechselt, fließen Bestände nun in die Reserveberechnungen ein und Wallets werden nach Liquiditätsstufen kategorisiert. Dies positioniert den digitalen Yuan als staatlich kontrollierte Alternative zu privaten Stablecoins, wobei die Blockchain-Infrastruktur vollständig von der People's Bank of China verwaltet wird.

Hongkongs Dilemma: Labor oder Schlupfloch?

Dokument 42s Beschränkungen für Offshore-RWA-Dienste zielen direkt auf Hongkongs aufkeimende Position als Tokenisierungs-Hub. Das Timing ist frappierend: Während die Hong Kong Monetary Authority 2026 Project EnsembleTX zur Abwicklung tokenisierter Einlagentransaktionen über das HKD-Real-Time-Gross-Settlement-System startete, drängen Festlandregulierer Berichten zufolge inländische Maklerhäuser, RWA-Tokenisierungsaktivitäten in der Sonderverwaltungszone einzustellen.

Der regulatorische Kontrast ist krass. Hongkong verabschiedete am 21. Mai 2025 die Stablecoins Ordinance (gültig ab 1. August 2025) und schuf einen Lizenzierungsrahmen für Stablecoin-Emittenten. Der Legislative Council plant, 2026 Vorschläge für virtuelle Asset-Händler und -Verwahrstellen einzuführen, nach dem Vorbild bestehender Typ-1-Wertpapierregeln. Gleichzeitig verbietet das Festland dieselben Aktivitäten vollständig.

Pekings Botschaft scheint klar: Hongkong fungiert als „Labor und Puffer", in dem chinesische Firmen und staatliche Unternehmen internationale digitale Finanzinnovation betreiben können, ohne die Kontrollen auf dem Festland zu lockern. Dieses „Zwei-Zonen-Modell" ermöglicht die Überwachung tokenisierter Vermögenswerte und Stablecoins in Hongkong unter enger regulatorischer Aufsicht, während das Verbot zu Hause aufrechterhalten wird.

Allerdings gibt Dokument 42s Anforderung, dass Festlandeinrichtungen vor der Offshore-Tokenisierung eine „vorherige Zustimmung und Meldung" einholen müssen, Peking effektiv ein Vetorecht über in Hongkong ansässige RWA-Projekte, die Festlandvermögenswerte betreffen. Dies untergräbt Hongkongs Autonomie als Krypto-Hub und signalisiert, dass grenzüberschreitende Tokenisierung trotz der regulatorischen Offenheit der Sonderverwaltungszone eng kontrolliert bleiben wird.

Für ausländische Firmen wird die Kalkulation komplex. Hongkong bietet einen regulierten Weg, asiatische Märkte zu bedienen, aber der Zugang zu Festlandkunden erfordert die Navigation durch Pekings Meldeanforderungen. Die Rolle der Stadt als Tokenisierungs-Hub hängt davon ab, ob Dokument 42s Genehmigungsprozess zu einem funktionalen Compliance-Pfad oder zu einer unüberwindbaren Barriere wird.

Globale Implikationen: Was Dokument 42 signalisiert

Chinas RWA-Razzia fällt in eine Zeit, in der globale Regulierer bei Tokenisierungsrahmen konvergieren. Der US-amerikanische GENIUS Act setzt Juli 2026 als Frist für die OCC-Stablecoin-Regulierung, wobei die FDIC Rahmenwerke für Banktochtergesellschaften vorschlägt. Europas MiCA-Verordnung hat 2025 Krypto-Operationen in 27 Mitgliedsstaaten umgestaltet. Hongkongs Stablecoin-Lizenzierungsregime trat im August 2025 in Kraft.

Dokument 42 positioniert China als Außenseiter – nicht indem es Blockchain ablehnt, sondern indem es die Kontrolle zentralisiert. Während westliche Rahmenwerke darauf abzielen, die Tokenisierung durch den Privatsektor zu regulieren, kanalisiert Chinas kategorisierter Ansatz Blockchain-Anwendungen durch staatlich genehmigte Infrastruktur. Die Implikationen gehen über Kryptowährung hinaus:

Stablecoin-Fragmentierung: Chinas Verbot von Offshore-Yuan-gekoppelten Stablecoins verhindert private Konkurrenten zum digitalen Yuan. Während sich der globale Stablecoin-Markt 310 Milliarden Dollar nähert (dominiert von USDC und USDT), bleibt der Renminbi auffällig abwesend in der dezentralen Finanzwelt. Diese Fragmentierung verstärkt die Dollardominanz auf Kryptomärkten und begrenzt Chinas Fähigkeit, finanziellen Einfluss über Blockchain-Kanäle zu projizieren.

RWA-Marktbifurkation: Der 185 Milliarden Dollar schwere globale RWA-Tokenisierungsmarkt, angeführt von BlackRocks BUIDL (1,8 Milliarden Dollar) und Ondo Finance's institutionellen Produkten, operiert hauptsächlich auf öffentlichen Blockchains wie Ethereum. Chinas Anforderung einer CSRC-Meldung und staatlich genehmigter Infrastruktur schafft ein paralleles Ökosystem, das mit globalen DeFi-Protokollen inkompatibel ist. Festlandvermögenswerte werden auf genehmigungsbasierten Chains tokenisiert, was Komposabilität und Liquidität einschränkt.

mBridge und SWIFT-Alternativen: Chinas Vorstoß für Blockchain-basierte grenzüberschreitende Abwicklung über mBridge (jetzt im Stadium des „Minimum Viable Product") offenbart das strategische Endziel. Durch die Entwicklung von CBDC-Infrastruktur mit Hongkong, den VAE, Thailand und Saudi-Arabien schafft China eine Alternative zu SWIFT, die das traditionelle Korrespondenzbanking umgeht. Dokument 42s Stablecoin-Verbot schützt diese staatlich kontrollierte Zahlungsschiene vor privater Konkurrenz.

Hongkongs verminderte Autonomie: Die Anforderung, dass Festlandeinrichtungen vor der Offshore-Tokenisierung eine „vorherige Zustimmung" einholen müssen, ordnet Hongkongs Krypto-Politik effektiv Pekings Genehmigung unter. Dies verringert die Effektivität der Sonderverwaltungszone als globaler Krypto-Hub, da Firmen jetzt duale regulatorische Regime mit Festland-Vetorecht navigieren müssen.

Was als Nächstes kommt: Umsetzung und Durchsetzung

Die unmittelbare Wirkung von Dokument 42 wirft dringende Fragen zur Durchsetzung auf. Die Richtlinie besagt, dass „ausländischen Einrichtungen und Einzelpersonen verboten ist, illegal RWA-Tokenisierungsdienstleistungen für inländische Einrichtungen zu erbringen", gibt aber keine Klarheit darüber, wie dies überwacht werden soll. Potenzielle Durchsetzungsmechanismen umfassen:

  • Internetzensur: Die Cyberspace Administration of China wird wahrscheinlich die Great Firewall erweitern, um den Zugang zu Offshore-RWA-Plattformen zu blockieren, die auf Festlandnutzer abzielen, ähnlich den nach 2021 implementierten Kryptowährungsbörsen-Sperren.

  • Compliance von Finanzinstituten: Banken und Zahlungsabwickler werden unter Druck stehen, Transaktionen im Zusammenhang mit nicht autorisierter RWA-Tokenisierung zu identifizieren und zu blockieren, als Erweiterung der bestehenden Krypto-Transaktionsüberwachung.

  • Unternehmensstrafen: Chinesische Unternehmen, die bei der Nutzung von Offshore-RWA-Diensten ohne Meldung erwischt werden, drohen potenzielle rechtliche Schritte, ähnlich den Strafen für Aktivitäten mit virtuellen Währungen.

  • Hongkonger Makler-Beschränkungen: Berichten zufolge übt die CSRC Druck auf Festland-Maklerhäuser aus, RWA-Operationen in Hongkong einzustellen, was auf direkte Intervention in die Finanzaktivitäten der Sonderverwaltungszone hindeutet.

Die operativen Details des CSRC-Meldesystems bleiben unklar. Wichtige unbeantwortete Fragen umfassen:

  • Bearbeitungsfristen für Meldungen
  • Spezifische für die Tokenisierung zugelassene Anlageklassen
  • Ob ausländische Blockchain-Infrastruktur (Ethereum, Polygon) als „genehmigte Finanzinfrastruktur" qualifiziert
  • Gebührenstrukturen und laufende Berichtsanforderungen
  • Berufungsmechanismen für abgelehnte Meldungen

Beobachter merken an, dass die restriktiven Eintrittsbedingungen des Melderegimes – Verbot von Vermögenswerten mit Eigentumsstreitigkeiten, rechtlichen Beschränkungen oder laufenden Ermittlungen – die meisten Gewerbeimmobilien und viele Unternehmensvermögenswerte, die von der Tokenisierung profitieren würden, disqualifizieren könnten.

Die Compliance-Berechnung für Entwickler

Für Blockchain-Projekte, die chinesische Nutzer bedienen oder Festlandvermögenswerte tokenisieren, schafft Dokument 42 eine klare Entscheidung:

Option 1: Festlandexposition aufgeben Die Bedienung chinesischer Kunden einstellen und die Tokenisierung von Festlandvermögenswerten vollständig vermeiden. Dies eliminiert das regulatorische Risiko, verzichtet aber auf den Zugang zur zweitgrößten Volkswirtschaft der Welt.

Option 2: CSRC-Meldung anstreben Das neue Meldesystem für konforme Offshore-Tokenisierung nutzen. Dies erfordert:

  • Identifizierung geeigneter Vermögenswerte ohne rechtliche Beschränkungen
  • Aufbau einer Offshore-Token-Ausgabeinfrastruktur
  • Navigation der CSRC-Dokumentations- und Offenlegungsanforderungen
  • Akzeptanz der laufenden regulatorischen Aufsicht durch das Festland
  • Betrieb auf genehmigter Finanzinfrastruktur (wahrscheinlich unter Ausschluss öffentlicher Blockchains)

Option 3: Hongkonger Hybridmodell Betrieb von Hongkong aus unter der Lizenzierung der Sonderverwaltungszone bei gleichzeitiger Einholung der Zustimmung des Festlands für den Kundenzugang. Dies bewahrt die regionale Präsenz, erfordert aber doppelte Compliance und akzeptiert Pekings Vetorecht.

Die meisten DeFi-Protokolle werden Option 1 wählen, da die CSRC-Meldung und Anforderungen an genehmigte Infrastruktur mit der genehmigungsfreien Blockchain-Architektur unvereinbar sind. Enterprise-Blockchain-Projekte können die Optionen 2 oder 3 verfolgen, wenn sie auf institutionelle Kunden abzielen und in genehmigungsbasierten Netzwerken operieren.

Die strategische Frage für das globale RWA-Ökosystem: Kann die Tokenisierung Massenadoption erreichen, wenn die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt auf einer parallelen, staatlich kontrollierten Infrastruktur operiert?

Fazit: Kontrolle, nicht Verbot

Dokument 42 stellt Evolution dar, nicht Eskalation. China verbietet keine Blockchain – es definiert die Grenzen zwischen staatlich sanktionierter Finanzinnovation und verbotenen dezentralen Systemen.

Der Rahmen der kategorisierten Regulierung erkennt den Nutzen der Blockchain für Asset-Verbriefung an, lehnt aber die Kernprämisse von Krypto ab: dass Finanzinfrastruktur jenseits staatlicher Kontrolle existieren sollte. Durch die Einrichtung des CSRC-Meldesystems, das Verbot von Yuan-Stablecoins und die Beschränkung von Offshore-RWA-Diensten schafft Peking einen Compliance-Pfad, der so eng ist, dass nur staatsnahe Akteure ihn erfolgreich navigieren werden.

Für die globale Krypto-Branche ist die Botschaft unmissverständlich: Chinas 18-Billionen-Dollar-Wirtschaft wird für genehmigungsfreie Blockchain-Anwendungen unzugänglich bleiben. Der digitale Yuan wird die Stablecoin-Funktionalität monopolisieren. Die RWA-Tokenisierung wird auf staatlich genehmigter Infrastruktur fortschreiten, nicht auf Ethereum.

Hongkongs Rolle als Asiens Krypto-Hub hängt nun davon ab, ob Dokument 42s Genehmigungsprozess zu einem funktionalen Compliance-Rahmen oder regulatorischem Theater wird. Frühe Indikatoren – CSRC-Druck auf Maklerhäuser, restriktive Meldeanforderungen – deuten auf Letzteres hin.

Während westliche Regulierer sich auf regulierte Tokenisierungsrahmen zubewegen, bietet Chinas Ansatz eine mahnende Vision: Blockchain ohne Krypto, Innovation ohne Dezentralisierung und Infrastruktur, die vollständig der staatlichen Kontrolle untergeordnet ist. Die Frage für den Rest der Welt ist, ob dieses Modell einzigartig chinesisch bleibt oder einen breiteren regulatorischen Trend hin zu zentralisierter Blockchain-Governance vorwegnimmt.

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Quellen: